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Parkanlage Skizze - Lageplan der Plätze_edited.jpg

STELLPLÄTZE FÜR IHR WOHNMOBIL

Wir freuen uns auf Ihren Anfrage

Highlander's Lodge bieten 10 Stellplätze mit einer Fläche von jeweils 4x10m für Ihr Wohnmobile an. Zentral gelegen in der Parkanlage (B) befindet sich der Stromhauptverteiler sowie der Frischwasserzugang um Ihren Tank aufzufüllen.

PLATZORDNUNG

Allgemein

  • Die Platzordnung wird mit dem Betreten der Parkanlage rechtskräftig anerkannt und ist von jedem einzuhalten. Sie ist öffentlich am Eingang ausgehängt und auf der Internetseite verfügbar.

  • Diese Wohnmobilplatzordnung gilt für alle Besucher und Gäste.

  • Der Zutritt zum Wohnmobilplatz ist nur nach ordnungsgemässer Anmeldung jeder Person/jedes Haustiers in der Rezeption gestattet. Jeder Gast und Besucher zahlt die für diesen Wohnmobilplatz geltenden Preise.

  • Das Wohnmobilplatzpersonal ist weisungsberechtigt in Belangen der Abstellordnung, der Sicherheit, der Hygiene sowie der Einhaltung der Wohnmobilplatzordnung.

Anreise / Abreise

  • Bei Anreise und vor Abreise und dem endgültigen Verlassen des Wohnmobilplatzes muss sich der Gast/Besucher in der Rezeption, per-E-Mail oder telefonisch abmelden.

  • Verlassen Sie Ihre(n) Unterkunft/Stellplatz sauber und ordentlich.

  • Die An- und Abreise kann nur innerhalb des Pachtzeitraum stattfinden.

Lärm und Ruhezeiten

  • Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Smartphone, Radios, Fernseher, Musikanlagen sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Eine Beschallung des Geländes mittels Musikanlagen ist untersagt.

  • Bitte halten Sie folgende Ruhezeiten ein, 7:00 bis 9:00 (Frühruhe), 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und von 22.00 bis 7.00 Uhr (Nachtruhe). Ruhestörender Lärm ist in dieser Zeit zu vermeiden. Jegliche Geräte dürfen nur in dezimierter Lautstärke (Flüstermodus) betrieben werden.
    Ab 24:00 Uhr sind alle Geräte stillzustellen und Gesprächsrunden einzustellen.

  • Zu den Ruhezeiten ist Fahrzeugverkehr zu vermeiden und besonders leise zu fahren.

Fahrzeuge / Schranke

  • Der Wohnmobilplatz ist eine Fussgängerzone. Zur Sicherheit auf dem Platz ist das Befahren nur mit Schrittgeschwindigkeit bis 5 km/h gestattet. Kinder, Fussgänger und Radfahrer haben immer Vorrang.

  • Das Hupen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

  • Während der Nachtruhe ist es nicht erlaubt, den Wohnmobilplatz mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Gäste, die während der Nachtruhe vom oder auf das Gelände möchten, werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den hinter dem Wohnmobilplatz befindlichen Parkplätzen abzustellen. Wir bitten um entsprechende Absprache.

  • Pro Stellplatz ist ein angemeldeter PKW und/oder ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil erlaubt und pro Mietunterkunft ist ein angemeldeter PKW erlaubt. Weitere PKW/Anhänger parken ausserhalb des Wohnmobilplatzes. Der Wohnmobilplatz kann kostenpflichtige Ausnahmen gewähren.

  • Autos und Motorräder müssen so neben dem Wohnmobil geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Sämtliche Strassen und Wege des Geländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

Besucher

  • Der Wohnmobilplatz Highlander’s Lodge darf nur von angemeldeten Personen betreten werden.

  • Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen (Gäste). Weitere Besucher unterliegen Besucher.

  • Die Pkws der Besucher parken ausserhalb des Wohnmobilplatz Highlander’s Lodge.

Haustiere

  • Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Gast; für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung beim Wohnmobilplatz anzufragen, wobei der Wohnmobilplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann.

  • Nicht erlaubt sind Haustiere in den sanitären Anlagen.

  • Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine)

  • Der Gast hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz / Unterkunft verbleibt.

  • Hundehalter müssen für ihre mitgebrachten Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

  • Bitte beachten Sie die kantonale Verordnung der Listenhunde.

Stellplätze

Aufbau

  • Ein guter Aufbau der Stellplätze macht den Wohnmobilplatz attraktiv und sicher.

  • Das Aufstellen der Wohnwagen und Wohnmobile erfolgt nach den Anweisungen des Wohnmobilplatz Highlander’s Lodge auf den gebuchten Platz. Die erforderlichen Informationen erhält der Gast rechtzeitig vor oder bei Mietbeginn.

  • Die Deichsel eines Wohnwagens zeigt immer zum Weg und ist nie durch ortsunveränderliche Gegenstände versperrt (z.B. durch Bäume, Stromkästen etc.)

  • Jegliches Graben benötigt eine Genehmigung der Wohnmobilplatz Leitung.

  • Es sind die Sicherheitsabstände zwischen den Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten und Mietobjekten von min. 3 Metern, min. 5m zwischen den Wohnwagen einzuhalten.

  • Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke (max. 30cm tief), Zeltschnüre oder anderes Zubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen. 

  • Bei Aufenthalten von Touristen länger als 7 Tagen dürfen nur rasenfreundliche luftdurchlässige Teppiche oder Matten verwendet werden.

  • Auf den Stellplätzen dürfen daher keine festen An- und Umbauten, Unterbauten, Zäune etc. in, an und um den Wohnwagen errichtet werden.

  • Ausnahmen z.B. Art der Zäune für Hunde werden pro Platz schriftlich festgehalten

Stromversorgung

  • Das Öffnen der Stromverteilerkästen ist nur dem Personal gestattet.

  • Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Es dürfen nur intakte CEE-Verlängerungskabel mit CEE-Stecker/Kupplung verwendet werden.

  • Kabeltrommeln sind immer komplett abzurollen.

  • Auf Stromlieferung besteht kein Rechtsanspruch. Strom kann nur zur Verfügung gestellt werden, sofern eine Anschlussmöglichkeit besteht.

  • Der Wohnmobilplatz nimmt sich das Recht die manuelle Auslesung nach Verbrauch zu veranlassen. Strom darf für Klimaanlagen, Heizungen und zum Laden von e-Fahrzeugen genutzt werden, wenn dieser nach kWh abgerechnet wird. Bitte kontaktieren Sie uns.

Gas

  • Gasflaschen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht schwerer als 11 kg sein.

  • Pro Stellplatz sind max. 2 Flaschen erlaubt.

Ordnung und Sauberkeit

  • Ordnung, Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Wohnmobilplatzes. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso grossen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie alle Anlagen, insbesondere die Sanitärräume, aber auch Ihre Unterkunft so sauber und in Ordnung zu halten, dass auch der Gast nach Ihnen diese unbesorgt benutzen kann. Bitte unterweisen sie Ihre Kinder diesem auch Folge zu leisten.

  • Das Personal ist berechtigt, von den Gästen die Beseitigung der, um ihren Unterkünften herumliegenden Abfälle bzw. sonstige Gegenstände zu verlangen.

  • Die Fahrzeugwäsche ist auf dem Wohnmobilplatz nicht erlaubt.

  • Beim Verlassen Ihres Wohnmobils ist stets abzuschliessen und die Fenster zu verriegeln

Sanitäre Anlagen

  • Die Sanitäranlagen und gemeinschaftlich genutzten Räume werden mehrmals am Tag gereinigt. Sollte ausserhalb dieser Zeiten Reinigungsbedarf bestehen, dann wenden Sie sich bitte an das Personal.

  • Kinder unter 7 Jahren dürfen die Räume nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benutzen.

  • Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind in diesem Bereich verboten.

  • Reinigen Sie bitte kein Geschirr oder Ihre Wäsche in den Sanitärräumen.

  • Duschen ist nur für unsere Gäste erlaubt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste (übersichtliche Anzahl) und lassen auch den anderen noch Warmwasser über.

  • In den ausgeschriebenen Reinigungszeiten ist das Betreten strikt zu vermeiden.

Abwasser/Toilettenentsorgung

  • Abwasser/Chemietoilette dürfen weder auf den Boden geleitet, noch in den Boden versickert werden. Das anfallende Abwasser ist in geeigneten, abgedeckten Behältern aufzufangen und nur in die dafür vorgesehenen Ausgussbecken an den Sanitärhäusern zu entleeren

  • Biologisch abbaubare Produkte sind zu bevorzugen.

Trink- und Brauchwasserversorgung

  • Um eine geregelte Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten, ist das Anschliessen von Wasserschläuchen in den Waschhäusern und an den Wasserstellen nur nach Genehmigung gestattet. Bitte fragen Sie in der Rezeption. Die Mitnahme von Warmwasser in Kanistern ist verboten.

Müll / Entsorgung

  • Jeder Gast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls persönlich die Verantwortung. Bitte verwenden Sie immer Müllsäcke, da diese nicht zu Verschmutzungen und insbesondere im Sommer nicht zu Geruchsbelästigungen führen.

  • Es darf ausschliesslich Hausmüll entsorgt werden, der während Ihres Aufenthaltes auf dem Wohnmobilplatz entstanden ist.

  • Das Ablagern und Entsorgen von Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Holzkohle, Holzreste, Ladebatterien, Campingstühle, Tische, Schirme, Pavillons, Vorzelte oder dergleichen ist verboten! Bitte kontaktieren Sie uns, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

  • Jedes Missachten führt zu Belästigung der Gäste, mehr Aufwand und höheren Preisen

Grillen / Feuer

  • Das Grillen ist nur mit einem Elektro-/ Gas-Grill erlaubt. Vermeiden starke Rauch- und Geruchsbelästigungen. Feuer sind ständig zu beaufsichtigen.

  • Offene Feuerstellen bzw. Feuerschalen, Feuerwerk, Lagerfeuer sind auf dem ganzen Wohnmobilplatzgelände verboten.

  • Nach Absprache mit der Wohnmobilplatzleitung können Ausnahmen für Feuerschalen und Kohlegrill in vorgesehenen Bereichen gewährt werden. Ein Verantwortlicher wird namentlich benannt. Grill- oder Feuerschalen-Feuer/-Glut muss immer beaufsichtigt sein und spätestens vor dem Schlafengehen durch den Verantwortlichen gelöscht werden.

  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn und deren Ausrüstung nehmen bzgl. Funkenflug sowie Geruchs- bzw. Rauchentwicklung.

  • Bitte achten Sie, dass die Grasnarbe unversehrt bleibt.

 Brandschutz

  • Der Umgang mit offenem Feuer, sowie das Anzünden von Lagerfeuern ist verboten.

  • Feuerlöscher stehen zur Brandbekämpfung an deutlich gekennzeichneten Stellen auf dem Wohnmobilplatz zur Verfügung. Die Feuerlöscher dürfen nur zum Löschen im Brandfall eingesetzt werden. Der Einsatz von Feuerlöschern ist anschliessend in der Rezeption zu melden.

  • Sollten Feuerlöscher mutwillig anderweitig verwendet werden, ist daraus entstehender Schaden (Personen- und Sachschäden) vom Verursacher zu tragen.

  • Dies gilt auch für die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit mutwillig benutzter Feuerlöscher.

  • Beim Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und die Wohnmobilplatzleitung zu verständigen.

Waffen

  • Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen/chemische Materialien ist auf dem gesamten Wohnmobilplatz verboten.

  • Gefährliche Gegenstände werden sichergestellt und der Polizei zur Verwahrung übergeben.

Beschädigungen und Diebstahl

  • Bitte zeigen Sie uns jeden Schaden und Diebstahl an, damit der Wohnmobilplatz Abhilfe schaffen kann und unterstützen Sie uns bei Aufklärung und Beseitigung des Schadens.

  • Sollten Sie, Ihre Kinder oder Besucher einmal Gegenstände oder Eigentum anderer Gäste oder des Wohnmobilplatzes beschädigt oder zerstört haben, ist ein offener Austausch wichtig. Dies gilt insbesondere, wenn die Gesundheit anderer gefährdet sein könnte. In vielen Fällen übernimmt eine Haftpflichtversicherung die Schäden. Das Nichteingestehen von Schäden bedeutet oft Risiken, Ärger und Kosten. Diese wirken sich auch negativ auf die Preise aus.

Platz- und Hausverbot

  • Verstösst ein Gast vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Regeln, so kann ihm der weitere Aufenthalt im Rahmen des Hausrechts sofort verwehrt werden.

  • In einem solchen Fall behält der Wohnmobilplatz Highlander’s Lodge seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

  • Den Anordnungen und Weisungen des Verwaltungspersonals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen oder ähnlichen Anlagen, ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.

  • Falls den Anordnungen des Verwaltungspersonals nicht Folge geleistet wird, erfolgt bei strafrechtlich relevanten Handlungen die Hinzuziehung der Polizei. Bei Strafantragsdelikten bleibt die Stellung von Strafanträgen vorbehalten.


Allgemeine Bestimmungen

Mit erscheinen verlieren alle vorherigen Ordnungen ihre Gültigkeit.

Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.


Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, denn wir leben davon Ihnen einen schönen Aufenthalt zu bereiten. Bei Problemen, Verbesserungsvorschlägen oder Unstimmigkeiten kontaktieren Sie bitte das Personal.

Ebenfalls freuen wir uns auch immer über eine positive Bewertung im Internet.

Wir wünschen Ihnen schöne Urlaubstage und eine erholsame Zeit


Ihr Highlander’s Lodge Team.

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